Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1 Geltungsbereich der Bedingungen

  • Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Deko-Tec GmbH (im Folgenden DT genannt) erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Mit der Beauftragung von DT erkennt der Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
  • Abweichungen, Ergänzungen und Nebenabreden werden nur dann wirksam, wenn diese durch DT schriftlich bestätigt wurden.
  • Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden hiermit zurückgewiesen.
  • Diese AGB gelten auch für Folgegeschäfte mit dem Auftraggeber ohne dass gesondert darauf hingewiesen werden muss.

2 Datenschutz

  • DT versichert alle erhobenen Daten ausschließlich zu Zwecken der innerbetrieblichen Verwendung zu erheben und Dritten nicht zugänglich zu machen.
  • Dies gilt für alle Daten die der Auftraggeber DT im Rahmen einer Anfrage oder eines Auftrages zukommen lässt oder zugänglich macht.
  • Der Auftraggeber erklärt seinerseits, dass alle durch ihn bereitgestellten Daten, Unterlagen und Informationen frei von Ansprüchen Dritter sind und sich legal in seinem Besitz befinden.

 

 

3 Angebot / Auftragserteilung / Leistungen

  • Angebote und Auftragserteilungen bedürfen der Schriftform, mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
  • Angebote und die enthaltenen Preise haben, sofern nicht anders angegeben, eine Gültigkeit von 30 Tagen.
  • Alle angebotenen Positionen stehen und verbleiben, sofern nicht ausdrücklich als Kaufposition ausgewiesen, im Eigentum von DT und werden nur Mietweise zur Verfügung gestellt.
  • Zusatzleistungen und Mehrarbeit, die DT nicht zu vertreten hat und nicht Bestandteil eines Angebotes sind, werden gesondert berechnet.
  • Änderungen durch DT an angebotenen Positionen sind aus rechtlichen, konstruktiven und organisatorischen Gründen möglich sofern die geplante Nutzung davon nicht beeinträchtigt wird. Zugesicherte Eigenschaften bleiben davon unberührt

 

4 Stornierung / Kündigung / vorzeitiger Vertragsrücktritt

  • Sollte der Auftraggeber seinen Zahlungspflichten im vereinbarten Zeitraum nicht nachkommen, oder zahlungsunfähig werden, behält sich DT vor vom Auftrag zurückzutreten.
  • Möchte der Auftraggeber von einem bereits erteilten Auftrag zurücktreten, hat er DT den entstandenen Schaden bzw. die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten für Planung, Organisation, Produktion, etc. zu erstatten und schuldet DT eine Konventionalstrafe gemäß nachstehender Berechnung:
Zeitpunkt

des Rücktritts

Mietmaterial Personalkosten Drittanbieter & Fremdleistungen Organisation & Planung Herstellung & Produktion
Bis 6 Wochen vor Vertragsbeginn 25% 50% 75% 75% 75%
Bis 4 Wochen vor Vertragsbeginn* 45% 75% 75% 75% 100%
Bis 2 Wochen vor Vertragsbeginn* 55% 100% 100% 100% 100%
Bis 1 Woche vor Vertragsbeginn* 75% 100% 100% 100% 100%
Spätere Annullierung 100% 100% 100% 100% 100%

*Als Vertragsbeginn wird der erste Aufbautagbezeichnet.

Die Prozentangaben beziehen sich auf die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Teilleistungen.

  • DT kann aus wichtigen Gründen jederzeit und ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten. DT verpflichtet sich dem Kunden eine Empfehlung über einen alternativen Leistungserbringer abzugeben. Als wichtige Gründe gelten insbesondere und nicht abschließend Zahlungsverzug des Kunden, seit Annahme des Angebotes geänderte Tatsachen, welche die Vertragserfüllung für DT unzumutbar machen, vom Kunden unterlassene Mitwirkungs-handlungen, usw.

5 Preise / Zahlungsbedingungen

  • Alle im Angebot angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19%.
  • Eigentumsvorbehalt: alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Deko-Tec GmbH.
  • Die im Angebot genannten Preise gelten bei kompletter Auftragserteilung bzw. Abnahme der angebotenen Positionen.
  • Rechnungen von DT sind binnen 2 Wochen nach Rechnungsdatum, vereinbarte Abschlagszahlungen sind zum vereinbarten Zahlungstermin zur Zahlung fällig. Bei Überschreiten vorstehender Zahlungsfrist oder vereinbarter Zahlungstermine steht DT ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzinsung in Höhe von 8%-Punkten über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu, mindestens jedoch 10% p.a..
  • Die Rechnungsstellung erfolgt in folgenden Schritten
    • 50% bei Auftragserteilung
    • 30% vor Produktions- bzw. Montagebeginn
    • 20% nach Fertigstellung bzw. Abnahme
  • Neukunden erhalten Leistungen und Lieferungen grundsätzlich nur gegen Vorkasse.
  • Alle Preise verstehen sich netto ab Herstellungswerk oder Versandlager DT und schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung usw. nicht ein.
  • Eine Aufrechnung gegen von DT nicht anerkannte oder nicht rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes. Etwaige Ansprüche aus Verträgen können vom Kunden nur mit schriftlicher Zustimmung von DT an Dritte abgetreten werden.

6 Abnahme / Übergabe / Prüfungspflicht / Reklamation

  • Der Auftraggeber hat die Pflicht sich bei der Übergabe oder Abnahme, in Anwesenheit des Auftragnehmers oder eines Erfüllungsgehilfen, von der Vollständigkeit und einer ordnungsgemäßen Ausführung der Arbeiten zu überzeugen.
  • Mängel die DT zu vertreten hat sind vor Inbetriebnahme schriftlich anzuzeigen. Der Auftraggeber hat DT eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel einzuräumen.
  • Hat der Auftraggeber Material, Leistungen oder einen Teil der Leistung ohne vorhergehende förmliche Abnahme in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme als erfolgt.

7 Mängelhaftung / Gewährleistung

  • Die Haftung ist auf solche Schäden beschränkt, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluss nach den zu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen vernünftigerweise zu rechnen war. DT haftet nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.
  • Die Haftung von DT für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, für zugesicherte Eigenschaften sowie die Haftung aus der Übernahme einer Garantie und wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt von den vorgenannten Haftungsbeschränkungen unberührt.
  • Für angebotene Positionen übernimmt DT im Rahmen des geplanten Einsatzes und Nutzungszeitraums eine Gewährleistung im Sinne der gesetzlichen Vorschriften.
  • Die Gewährleistung erlischt bei unsachgemäßer Verwendung, Weitergabe an Dritte oder unerlaubter Nutzung.

8 Vermietung / Weitervermietung / Mietmaterial

  • Bei reinen Vermietgeschäften gelten die gesonderten Mietbedingungen von DT die den Mietangeboten beigefügt werden.
  • Eine Weitervermietung von bereitgestelltem Material ist nur mit Zustimmung von DT zulässig und entsprechend dem geplanten Nutzen an DT zu vergüten.

9 Urheber- / Nutzungsrechte

  • Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung der vereinbarten Entgelte für die vertraglich vereinbarte Dauer und den vertraglichen vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von DT angebotenen Leistungen.
  • Von DT erstellte Konzepte, Entwürfe, Zeichnungen, Skizzen, Prototypen, Muster sowie Fertigungs- und Montageunterlagen bleiben Eigentum von DT und dürfen nur mit Zustimmung von DT vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
  • Sollte es nicht zu einer Beauftragung kommen sind die erstellten Unterlagen sowie bereitgestellte Muster, etc. umgehend an DT zurückzugeben.
  • DT hat das Recht im Rahmen eines Auftrages Bild- und Tonmaterial zu erstellen und dieses für eigene Zwecke zu nutzen.
  • DT behält sich vor im Rahmen von Aufträgen Produkte zu Kennzeichnen und die Urheberschaft zu benennen

 

 

10 Haftungsübergang / Versicherungspflicht

  • Mit Inbetriebnahme, Übernahme oder Abnahme der von DT angebotenen Positionen geht die Haftung und Sicherungspflicht auf den Auftraggeber über. Dies betrifft alle entstehenden Schäden oder Verluste am Eigentum von DT oder an, durch DT angemietetes, Fremdmaterial.
  • Fälle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Untergang oder Verlust beim Transport usw. auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten, hat DT nicht zu vertreten. Sie berechtigen DT, die Leistung bzw. Lieferung um die Dauer der Behinderung zzgl. eine angemessene Anlaufzeit hinaus zu schieben oder gegebenenfalls vom Auftrag zurückzutreten.

11 Versicherung

  • Versicherungen egal welcher Art schließen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch und für Rechnung des Auftraggebers ab.
  • Bei Veranstaltungen ist der Auf- und Abbau, sowie das Arbeitsmaterial durch den Auftraggeber zu versichern.
  • Nach Übergabe sowie während der Laufzeit der Veranstaltung übernimmt der Auftraggeber für Verlust und  Schäden an Material die volle Haftung, es wird geraten eine Veranstalter-Versicherung abzuschließen.
  • DT haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, soweit wir Hersteller im Sinne des Gesetztes sind.

12 Währungsrisiko

  • Sollte aufgrund von Währungsschwankungen, einer Währungsreform oder anderen, von DT nicht zu verantwortenden Gründen, die im Angebot genannte Auftragssumme nicht ausreichen, den übertragenen Auftrag auszuführen, behält sich DT das Recht vor, vom Auftrag zurückzutreten.
  • Sollte diese Situation während einer laufenden Produktion eintreten, kann die Produktion in Abstimmung mit dem Auftraggeber gestoppt oder gewandelt werden.
  • Grundlage der Wertfindung ist der Tag der Angebotserstellung, es gilt das offizielle Kursverhältnis Euro zu Gold, bzw. der Nachfolgewährung des Euro zu Gold.

13 Gerichtsstand

  • Soweit gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten München.

14 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages im Ganzen nicht berührt.